Motor"geplatzt"-Garantie/EU-Modell?! bitte um Hilf

Auch die R1/R6 ist nicht fehlerfrei.

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Duddits
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Motor"geplatzt"-Garantie/EU-Modell?! bitte um Hilf

Beitrag von Duddits »

hallo liebe gemeinde,

hatte heute eine sehr unschöne erfahrung machen müssen
mir ist der motor bei vollgas "geplatzt" !!! also nicht direkt geplatzt, vielmehr gab es einen knall und einen sofortigen leistungsverlust! es fühlte sich so an als ob mir ein oder zwei zylinder weggefallen sind. und das geräusch das sie beim ausrollen gemacht hat hörte sich an als wäre ein kobeln abgerissen, oder so.

mein eigendliches problem hierbei ist nun folgendes, ich hatte leider auch schon das problem mit den poti´s! hierbei habe ich leider auch keinerlei unterstützung von händlern bekommen können! eben weil mir jeder händler bei dem ich eingelaufen bin sagte :"das ist kein modell von yamaha deutschland und somit können wir hier auch nichts gelten machen"
ok, nach diesem hin und her hab ich dann irgend wann resigniert und den austausch + poti´s auf eingene kappe machen lassen, man will ja schließlich fahren.
das kann es letztlich nun auch nicht sein, meine r1 ist bj 05 und hat 18k drauf! ! und ein defekten motor bei den daten ... ich meine das sind keine 300 teuronen mehr ....
ich habe mich nun schon den ganzen tag mit freunden und bekannten über dieses thema unterhalten!
alle sagten das ich selbst mit einem eu-modell von yamaha, 2 jahre werksgarantie hätte! ich möchte keine diskussion über eventualitäten oder der gleichen anfagen. ich benötige hilfe bei dem: an wen muss ich mich wenden?! wer sollte den kontakt herstellen (ich oder z.b. anwalt)?! soll ich mich an yamaha de wenden, oder an yamaha com?! .....
ich bin hiermit ehrlich gesagt absolut überfordert und so wie die händler bei den poti´s reagiert haben, habe ich die befürchtung das ich keine hilfe von dieser seite erwarten kann!
...
H I L F E

ich bin für jede hilfe sehr dankbar!!!!
was kostet ein neuer motor und ist es sinnvoll sich darüber überhaupt gedanken zumachen?!

nochmals danke für euer hilfe! !

(ich hoffe man kann den text verstehen bin noch ein bissel durch den wind)
<<gruss>>
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Beitrag von ExNinja »

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Beitrag von ExNinja »

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Beitrag von Lutze »

ich würde damit erst mal zum Yamahahändler gehen, können doch nicht alles Idioten sein. Allerdings ist sie jetzt ja schon über ein Jahr alt und ist da nicht spätestens nach 12 Monaten und auch von den Kilometern schon vorher eine Garantieinspektion notwendig? Hast du diese machen lassen sollte das der Händler regeln und nicht sofort der Anwalt.Dein erster Ansprechpartner sollte doch der Händler deines geringsten Mißtrauens sein.
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Beitrag von R1Wolf »

wie gesagt .... du hast die 1000 km / 10 tkm inspektionen ordentlich bei einem yam. händler mache lassen - lt. belegen.

hab auch mal was von 2 jahren werksgarantie gehört ......

ich würde mein baby beim yam. händler auf den hof stellen und yam deutschland über den sachverhalt informieren und diese bitten, sich den motor anzusehen.

es kann ja wohl nicht sein, dass ein ordentlich gepflegter motor bei 18 tkm den geist aufgibt.
Zuletzt geändert von R1Wolf am 26. September 2006, 08:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von R1Wolf »

wenn ich mir das ganze richtig überlege, kann es doch nur ein materialfehler etc. sein :???:
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Beitrag von ExUser221 »

Marc,
Ähnliches ist scheinbar doch schon öfter passiert... wobei ich einen klaren Unterschied zu Deiner Erfahrung mit den Potis sehe...

http://forum.r1club.com/viewtopic.php?t ... sc&start=0

...schön, dass Dir nichts passiert ist :wink:
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Beitrag von mataste »

also ....hmmm

wo hast du das moped denn gekauft

normal ist doch bei den deutschen 2 jahre werksgarantie drauf. bedeutet du kannst in alle yamaha deutschland werkstätten gehen
bei den grauen ist dann halt nur ne werkstattgarantie drauf, die jedoch auch 24 monate umfasst. bedeutet für mich eigentlich nur dass ich mich halt auf den weg machen muß , zu dem laden, in dem ich das moped gekauft habe. also zu dem händler wie zb ugt in neu ulm.

www.ugt.de

also wenn s bei dir irgendwie so in der art gelaufen ist wie ich hier schreibe wende dich zb an deinen händler..oder halt an den eu händler vom vorbesitzer...oder halt an ugt und frag dort nach

hab mal in deren bedienungen was rauskopiert

3. Gewährleistung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel an neuen Waren für die Dauer von zwei Jahren, für Mängel an gebrauchten Sachen für die Dauer von einem Jahr gerechnet ab Übergabe der Ware. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

hoffe gehelft zu haben ;-)

Marco
Zuletzt geändert von mataste am 25. September 2006, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
:-(
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Beitrag von ViPER »

Hey Marco, du solltest den Link oben vielleicht mal überarbeiten :wink: :lol:
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Beitrag von mataste »

war mir klar dass du der erste bist der es merkt....war nur ein test :totlach:

lach mich grad schlapp...ein brüller am frühen morgen :D :wink:
:-(
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Duddits
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Beitrag von Duddits »

hi und danke erstmal für das schnelle feedback :wink:

vossie, das is das wichtigste !!

wenn ich die ganzen freds lese wird mir echt schlecht :( das sieht ja mehr als bescheiden aus .. (bezogen auf die links)

marco, leider liegt bei dem händler das problem!
den laden gibt es nicht mehr (war kein vertragshändler) :( also auf unterstützung von dieser seite kann ich garnicht hoffen.
und alle vertagshändler zu denen ich bzgl der poti´s gegangen bin, haben mir letztlich keine unterstützung gegeben (angeboten schon aber es kam nix bei rum..) :(
nun habe ich natürlich schon ein flaues gefühl im bauch, aber versuchen werde ich es selbstverständlich!
ich dachte mir nur vielleicht weiß jemand wie ich genau vorgehen kann. fühl mich da eben irgendwie allein gelassen und versuche mir erstmal moralische und sachliche unterstützung hier zu holen :wink: immer erstmal da wo man sich wohl fühlt :D

so und nun schmeiss ich mich ans tel. :? :roll:
wünscht mir glück
<<gruss>>
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Beitrag von stefan »

Hi Marc,

erst mal gut das Dir nichts passiert ist, den Brocken-Metall kann man ersetzen....

Da alle Inspektionen planmäßig beim Yamaha-Händler gemacht wurden und noch Werkstattgarantie besteht, sprech einfach mal mit den Jungs von Top-Speed.
Soweit ich mitbekommen habe, ist der Händler bei der Du sie gekauft hast ja pleite. Vielleicht kann man die Garantie oder Kulanz über Yamaha Europe abwickeln.

Würde es erst mal so probieren, die Saison ist sowieso bald gelaufen und einen neuen Motor kannst Du dir immer noch im Winter über bei Ebay besorgen.

gruß stefan
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HeiMi
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Beitrag von HeiMi »

Hallo Marc,

hoffe Du hast den Schock von Gestern erstma gut verdaut ???

Wie ich Dir Gestern schon gesagt habe,
Yamaha gibt die Garantie nicht der Händler,
der Händler rechnet mit Yamaha ab,
somit hat Er auch keine Unkosten.
Das sollte kein Prob geben, Du hast alle Insp.
dein Möp ist unter 2 Jahre.....
...ab uff en Hof und des Ding wird repariert

Hab ma unter Yamaha geschaut alles über 100ccm
hat zwei Jahre Garantie.....
http://www.yamaha-motor.de/Images/FAQ_tcm37-70275.pdf
....schau selbst.

Zur Not -RECHTSANWALT-

Hoffe, da Du Urlaub hast, bist Du schon en Schritt weiter
und dein Schatz steht beim B&S und wird gerade zerlegt....

Kannst ja ma am Fr. erzählen was bei rausgekommen ist
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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US-Staatsmann und 16. Präsident der USA
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Duddits
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Beitrag von Duddits »

hab nun mit einigen händlern gesprochen, und die aussagen sind wirklich sehr verschieden :?
der eine sagt mir ich soll sie vorbei bringen und erstmal einen kostenvoranschlag machen lassen. denn das muss ohne hin gemacht werden! leuchtet mir auch ein! allerdings kann ich mir eine reparatur zum jetzigen zeitpunkt nicht leisten. s.h. wenn er sie schon offen hat könnte er sie gleich reparieren,wenn er sie schon offen hat sonst müsste er sie ja zwei mal aufmachen (sinnlose kosten) aber er wird mir kaum die kosten vorlegen und sich dann mit yamaha auseinander setzten.
bei dem anderen soll ich nur die daten weitergeben und es wird erst angefragt ob yamaha da mit spielt! :? :???: :? wenn ich hier pech habe zieht sich das dann so lange hin das sie sagen ich hätte die fristen nicht eingehalten und könne sich einiges wieder dazu verdienen....
was mir ungemein helfen würde ist eben ein händler im rücken der mich unterstützt, aber genau dafür muss ich eindeutig wissen was mir gesetztlich zu steht und was nicht.

toll noch mehr verwirrt.

tja, darauf hin hab ich erstmal mit meinem besten freund gesprochen und er sagte, das eine 2 jährige garantie in deutschland auf jedes neu gekaufte fahrzeug gesetzlich festgelegt ist! also ob eu-modell oder nicht sei vollkommen egal! diese aussage wird allerdings noch mit hintergrund informationen gestopft bevor ich sie für bare münze nehme.
allerdings muss ich noch sagen mein freund ist anwalt und er weiß eigentlich wovon er redet.
ausnahmen bestetigen die regel! und genau deshalb werde ich mich noch mals genauer mit ihm informieren.
werde die ergebnisse dann hier noch mal rein posten, das endlich mal schluss mir dem ganzen garantie mißt von wegen eu-modell, grau import oder de-modell

das ein händler geld verdienen will und muss ist ganz klar ! keiner macht irgend etwas kostenlos. darum geht es mir auch nicht! das möchte ich noch mal ganz deutlich klar stellen! nur sind die aussagen die ich bis jetzt gehört habe meist sehr widersprüchlich oder sehr löchrig.

.. gut ich werd euch dann weitere informationen, wie schon gesagt, geben sobald ich was handfestes habe!

... man das wird was
<<gruss>>
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Beitrag von Lutze »

Duddits hat geschrieben:allerdings muss ich noch sagen mein freund ist anwalt und er weiß eigentlich wovon er redet.
wenn er das so gesagt hat wie du es oben geschrieben hast , weiß er nicht wovon er redet.
Du hast das die R1 bei irgendeinem Händler gekauft der nicht mehr existiert also fällt dieser Ansprechpartner schon mal weg.
Für dich ist nicht das deutsche Gewährleistungsrecht entscheidend sondern die 2 jährige Garantie die soweit ich weiß auch Yamaha in Europa gewährt. Diese Garantie unterliegt bestimmten Bedingungen diedu erfüllen mußt wie Serviceheft abgestempelt mit Übergabeinspektion und den weiteren Inspektionen im vorgegebenen Zeitraum. Erfüllst du diese Bedingungen kann jeder Yamahahändler die Garantieabwicklung übernehmen , es sei den in den edingungen steht bei Yamaha etwas anderes glaube ich aber nicht.
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