Ethik Frage

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Swounzn
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Swounzn »

Auf Grund des Diesel skandals habe ich meinen Euro 6 Diesel verkauft und einen Hemi v8 Camaro ss gekauft wollte der Umwelt mal was gutes machen
https://youtu.be/KrWfhxFlcPA
My Story about RN01 verkauft 22.04.15

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Lutze
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Lutze »

Dark Coke hat geschrieben:Ich finde den Preisverfall für ein Premiumfahrzeug Im Alter zwischen 3 und 5 Jahren nicht für ungewöhnlich, aber das ist natürlich auch kein stichhaltiger Beweis.
Also nochmal das Auto 2012 neu gekauft. Neu 55.000 € 2015 dann für 28.000 € angeboten.
Das gleiche Modell 2015 neu gekauft. Neu 55.000 € 2018 dann für 22.000 € angeboten.
Fahrzeuge mit etwa gleicher Kilometerleistung und alter und heute bekommt man 6.000 € weniger und das findest du normal?
Den Effekt gibt es umgekehrt beim Ottomotor so aber nicht.

Von welchen Ausführungen zur EU und Gerichtsverfahren sprichst du? Genau dieses Problem gab es schon 2008 also vor 10 Jahren und du meinst diese ganze Dieselproblematik in der Hauptsache durch den VW-Skandal ausgelöst trägt nicht dazu bei das es sich gerade zuspitzt? Das gerade jetzt die EU Klage einreichen will und gerade jetzt die Gerichtsverfahren in Deutschland forciert werden? Dann hätte das auch schon 2010 sich so zuspitzen müssen.

In Deutschland wurde mal eben im September eine neue Richtlinie für die AU beschlossen mit Inkrafttreten am 01.01.2018. Eine Sache die normalerweise mindestens 2 Jahre dauert da allein die technische Umsetzung und Prüfung diese Zeit benötigt. Folge es gibt derzeit in jedem Bundesland andere Ausnahmeregelungen zu dieser Richtlinie. Hat natürlich nichts mit dem VW-Skandal zu tun, zumal diese Richtlinie vollkommen sinnbefreit ist egal ob es Schummelsoftware oder EU-Grenzwerte betrifft. Nur eine Alibiaktion zum Thema Abgas.
Das Thema Stuttgart und Grenzwerte gab es auch schon vor 5 Jahren. Momentan blinder Aktionismus den keiner erklären kann.
Erfahrung ist eine gute Sache. Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte.
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Dark Coke
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Dark Coke »

Dark Coke hat geschrieben:Die aktuelle Diskussion und der damit verbundene Wertverlust (den es bis zur Diskussion um Fahrverbote nicht gab) fusst darauf dass einige deutsche Städte seit Jahren zuverlässig EU-Grenzwerte reissen, die EU Strafmaßnamen durchsetzt und Stuttgart vor Gericht gezwungen wurde strengere Maßnahmen einzuleiten um die Grenzwerte einzuhalten
Ich kenne jetzt das Auto nicht, aber 2015 war das mit Sicherheit schon einer der letzten (da danach aufgrund euro5 nicht mehr zulassungsfähig) und der neue (als besser angepriesene) Motor schon in den Startlöchern gestanden. Auch das macht was aus. Wenn ein Modell ausserdem schon seit inzwischen mindestens 6 Jahren läuft, sind auch die neueren Fahrzeuge weniger Wert (es macht immer einen riesen Schritt sobald die nächste Generation auf dem Gebrauchtmarkt verfügbar ist, speziell dann wenn die ersten Leasingverträge auslaufen). Wenn du aber sagst der Ottomotor (ebenfalls gleiche Bedingungen (nicht mehr aktuelles Modell, veralteter Motor)) erzielt heute noch den gleichen Wert wie ein vergleichbares Fahrzeug drei Jahre vorher, nehme ich das so hin.

Als die Umweltplaketten kamen hatten wir auch einen starken Preisverfall, vollkommen unabhängig von irgendwelchen Skandalen.

Vor fünf Jahren ist Stuttgart aber noch nicht vor Gericht unterlegen, und die EU hat nur gemahnt. Die Situation ist nicht die selbe.

Quark völlig neue Richtlinie, es wird nichts anders gemacht als vorher, nur dass jetzt wieder jedes Fahrzeug eine endrohrmessung machen muss, und nicht nur diejenigen bei denen der Readinesscode noch nicht erstellt wurde oder fehlerhaft war.

Dass VW betrogen hat steht völlig ausser Frage, aber jetzt alles darauf zu schieben ist einfach zu bequem.
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PEB
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Re: Ethik Frage

Beitrag von PEB »

So, jetzt ist es durch.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat heute Mittag bestätigt, dass es rechtens ist Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten auszusprechen.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von RRudi »

War eigentlich klar, man sollte Düsseldorf nun im Fall des Falles dazu verklagen, dass der Luftverkehr auch eingestellt werden muss.

DANN kann man die blöden Politikhanseln erst mal rotieren sehen :-D
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Re: Ethik Frage

Beitrag von erich#17 »

Danke Rudi,
wir sprechen die gleiche Sprache. :ymapplause:
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Lutze »

Dark Coke hat geschrieben: Ich kenne jetzt das Auto nicht, aber 2015 war das mit Sicherheit schon einer der letzten (da danach aufgrund euro5 nicht mehr zulassungsfähig) und der neue (als besser angepriesene) Motor schon in den Startlöchern gestanden. Auch das macht was aus. Wenn ein Modell ausserdem schon seit inzwischen mindestens 6 Jahren läuft, sind auch die neueren Fahrzeuge weniger Wert (es macht immer einen riesen Schritt sobald die nächste Generation auf dem Gebrauchtmarkt verfügbar ist, speziell dann wenn die ersten Leasingverträge auslaufen).
Der Punkt ist eben das diese Preisdifferenz auch bei dem vergleichbaren Fahrzeug mit Euro 6 auftritt, eventuell nicht ganz so extrem.
Dark Coke hat geschrieben:Quark völlig neue Richtlinie, es wird nichts anders gemacht als vorher, nur dass jetzt wieder jedes Fahrzeug eine endrohrmessung machen muss, und nicht nur diejenigen bei denen der Readinesscode noch nicht erstellt wurde oder fehlerhaft war.
Wieso Quark? Es musste ein neuer Leitfaden erstellt und von Dekra/Tüv und PtB abgenommen werden. Nach deiner Sichtweise hat sich ja gegenüber 1993 dann nichts mehr geändert. Dieser neue Leitfaden ist absolut sinnbefreit zumal die Geräte die mit dem Leitfaden 4 liefen unbegrenzt hätten nutzbar sein sollen für Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5. Jetzt nur noch bis Erstzulassung 31.12.2005. Schon eine gravierende Änderung. Und das Ding wurde eben mal schnell als Alibi für die Öffentlichkeit durchgepeitscht das jeder denkt damit könnten Betrügereien wie von VW aufgedeckt werden. Was natürlich nicht funktioniert.
Erfahrung ist eine gute Sache. Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Michel78 »

Mein 5er F11 mit Euro 6 Diesel ist bei Mobile auf jeden Fall mal satt im Preisvergleich gesunken. Muss ich wohl fahren, bis er auseinander fällt. Macht aber nix, ich mag ihn sehr.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von erich#17 »

Mein Alltagsauto BMW X1 2.0d ( Euro 5 ) soll laut BMW Seite in der 2. Jahreshälfte 2018 ein Software Update erhalten und so auf Euro 5+ upgegradet werden.
Er soll dann weniger NOX Ausstoss haben als die aktuellen Euro 6 Diesel von BMW =)) =)) =))

Jetzt warten wir mal ab.

In einer letzjährigen Auto, Motor und Sport Ausgabe habe ich gelesen, dass alle Deutschen Hersteller weiterhin auf den Diesel setzen, weil er insgesamt weniger Schadstoffaustoss erzeugt als ein Benziner.

Ein derzeitiger Benzin-Direkteinspritzer stößt 4x so viel Feinstaub aus wie ein Diesel !

In naher Zukunft ist dann der Benzin-Direkteinspritzer der Sündenbock.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Dark Coke »

Lutze hat geschrieben:
Dark Coke hat geschrieben:Quark völlig neue Richtlinie, es wird nichts anders gemacht als vorher, nur dass jetzt wieder jedes Fahrzeug eine endrohrmessung machen muss, und nicht nur diejenigen bei denen der Readinesscode noch nicht erstellt wurde oder fehlerhaft war.
Wieso Quark? Es musste ein neuer Leitfaden erstellt und von Dekra/Tüv und PtB abgenommen werden. Nach deiner Sichtweise hat sich ja gegenüber 1993 dann nichts mehr geändert. Dieser neue Leitfaden ist absolut sinnbefreit zumal die Geräte die mit dem Leitfaden 4 liefen unbegrenzt hätten nutzbar sein sollen für Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5. Jetzt nur noch bis Erstzulassung 31.12.2005. Schon eine gravierende Änderung. Und das Ding wurde eben mal schnell als Alibi für die Öffentlichkeit durchgepeitscht das jeder denkt damit könnten Betrügereien wie von VW aufgedeckt werden. Was natürlich nicht funktioniert.
Der neue Leitfaden heisst ja nicht umsonst 5.0.1, anstatt 5.1 oder gar 6. Bis Ende 2019 ändert sich ausser der Endrohrmessung und dem korrigierten Trübungsmaß nichts. Dass mit Leitfaden 4 Euro 5 ab EZ 2006 eigentlich nicht mehr geprüft werden dürfen ist klar, denn Leitfaden 4 und 5 sehen ja ab diesem Datum keine Endrohrmessung mehr vor. Es gibt ausserdem eine einheitliche Übergangsregelung mit der Leitfaden 4 und 5 bis Ende 2018 weiterhin benutzt werden können (5.0.1 ist ja erst seit kurzem verfügbar), dabei wird die Endrohrmessung händisch herbeigeführt.
Daher bin ich der Meinung dass der neue Leitfaden nicht wirklich eine gravierende Neuerung ist.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Lutze »

Dark Coke hat geschrieben:Es gibt ausserdem eine einheitliche Übergangsregelung mit der Leitfaden 4 und 5 bis Ende 2018 weiterhin benutzt werden können (5.0.1 ist ja erst seit kurzem verfügbar), dabei wird die Endrohrmessung händisch herbeigeführt.
Na dann bist du vermutlich der einzige der diese Regelung kennt. Bitte hier einen link oder pdf einfügen wo das rechtssicher nachgelesen werden und belegt werden kann. Aktuell wird es von jeder Innung, von jeder Handwerkskammer, von jedem Dekra, Tüv Prüfer oder sonstigen verantwortlichen die gern etwas zu sagen haben anders ausgelegt. Aktuell kenne ich mindestens einen Seat Händler dem die Durchführung der AU an Fahrzeugen ab Zulassung 2006 untersagt wurde.

Da du ja der Meinung zu sein scheinst das der neue Leitfaden Sinn macht erkläre mir welchen. Und behaupte nochmal das wäre nicht aus Histery nach dem VW Dieselskandal entstanden. Die Forderung kam nämlich genau im Zusammenhang mit dem Dieselskandal unter anderem von unserem Verkehrsminister.
Dark Coke hat geschrieben: Daher bin ich der Meinung dass der neue Leitfaden nicht wirklich eine gravierende Neuerung ist.
Wo habe ich eigentlich von einer gravierenden Änderung gesprochen? Die gab es nach deiner Auslegung seit 1993 nicht.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von SLIDER-S »

@ Lutz

Das mit der Übergangsfrist mit LF4 & 5.0 bis 31.12.2018 ist Richtig ;-)
Siehe -> https://www.gtue.de/Geschaeftskunden/We ... ?nav=58693

Ich habe in 3 Bundesländern mit AU-Geräten und Software zu Tun, ich kenne keine Werkstatt der
die AU mit LF 4 bzw. 5.0 untersagt wurde.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Dark Coke »

Lutze hat geschrieben:[...]
In Deutschland wurde mal eben im September eine neue Richtlinie für die AU beschlossen mit Inkrafttreten am 01.01.2018. Eine Sache die normalerweise mindestens 2 Jahre dauert da allein die technische Umsetzung und Prüfung diese Zeit benötigt.
[...]
Der neue Leitfaden macht dahingehend Sinn dass man nicht versehentlich eine AU ohne Endrohrmessung macht.
Von der Endrohrmessung an sich halte ich nichts und dass selbige zur Profilierung einiger Politiker dient wage ich nicht zu bestreiten. Genauso wie ich ja heute Mittag irgendwann schonmal geschrieben hatte dass auch die Messung nicht vor Betrug schützt. Du klingst als hättest du auch beruflich damit zu tun, dann weisst du ja auch wie die AU von manchen Betrieben gehandhabt wird.
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Re: Ethik Frage

Beitrag von quaktia »

... warum zahl ich für meinen 2. Wagen - mit dem ich nur 2000 km im Jahr fahre - genauso viel KFZ-Steuer, wie jemand der 40000 km pro Jahr fährt.
... ich brauche etwa 2000 l Heizöl im Jahr, fahre aber pro Tag etwa 5 km durch die Stadt, was bei ca. 200 Arbeitstagen 1000 km macht. Das sind also nur etwa 100 l Sprit.
... müssen wegen Feinstaub bald auch alle Ölheizungen ausgeschaltet werden?
... wieso geht nur die Feinstaubmasse pro km ein, ... jemand mit Euro 6 darf undendlich viele in der Stadt rumfahren
... das Vertrauen in Messungen und deren statistische Auswertung bilden ein unendliches Potential viel Geld zu verdienen
.. die Klimawandeldiskussionen haben das ja auch schon gezeigt.
... unendlich viele wissenschaftliche Studien, die sowohl die eine Wahrheit als auch das Gegenteil zeigen können.

das Gespräch von H. Lesch (Physiker) mit Precht (Philosoph) fand ich ganz interessant, zum Thema Computergläubigkeit und Messgenauigkeit und ob es sinnvoll ist, alles immer so genau wissen zu wollen.
https://www.youtube.com/watch?v=sefC_SoG1nc

Hauptsache die Nachkommastellen sind genau bekannt, ... nur die Zahl vor dem Komma ist leider unsicher.
Der Beitrag der Diesel mit Euro 5 oder schlechter zum Feinstaubgehalt in der Luft sollte erstmal bekannt sein,
bevor man mit Verboten kommt. Den kennt aber niemand, ... also müssen stattdessen irgendwelche Messerte im Labor, die man auf 3 Stellen hnterm Komma kennt, das Gewissen beruhigen.
Der Effekt der Fahrverbote dieser PKW auf den Feinstaubanteil in der Luft wird nicht nachweisbar sein!

Ich sehs wie Lutze ... alles Hysterie mit Potential zum Gelddrucken für Industrie und Staat. Und wer zaht den ganzen Scheiss, .... WIAAAAA :-)
Zum Glück hab ich keinen Diesel :-)
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Re: Ethik Frage

Beitrag von Lutze »

SLIDER-S hat geschrieben:@ Lutz

Das mit der Übergangsfrist mit LF4 & 5.0 bis 31.12.2018 ist Richtig ;-)
Siehe -> https://www.gtue.de/Geschaeftskunden/We ... ?nav=58693

Ich habe in 3 Bundesländern mit AU-Geräten und Software zu Tun, ich kenne keine Werkstatt der
die AU mit LF 4 bzw. 5.0 untersagt wurde.
Na der link selbst gibt ja nur die Auslegung der GTÜ her. Aber wenn man weiter sucht was ich jetzt getan habe findet man das es letztendlich so aussieht:
Mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 ist für Anwender bei denen die Voraussetzung für die Anwendung des Leitfadens zur Begutachtung der Bedienerführung von AU-Messgeräten in der Version 5.01 nicht termingerecht bis zum 31.12.2017 geschaffen werden konnte, die Anwendung der
•Version 4 weiterhin auch für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 bis einschließlich der Stufe Euro 5/V und
•Version 5 weiterhin auch für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 einschließlich der Stufe Euro 6/VI

zulässig.

Es ist zu beachten, dass die Funktionsprüfung Abgas ab dem 01.01.2018 verpflichtend durchzuführen ist. Da dies bei den Versionen 4 und 5 nicht zwangsläufig bedienergeführt stattfindet, ist innerhalb der Übergangsfrist die manuelle Einleitung dieser Prüfung zulässig.
Ich muss zugeben das ich mich die letzten Wochen nicht um den aktuellen Stand gekümmert habe da bei meinen Kunden zum größten Teil das Problem erledigt ist.
Ich hatte ja das Glück :?: das ich zwischen Weihnachten und Neujahr noch einige Geräte upgedatet habe und auch schon davor und noch am Anfang des Jahres.
Eben aus dem Grund weil bis zu dem Zeitpunkt der Stand ein anderer war. Es wurde zwar immer von Übergangsregeln gesprochen aber gab ja keine. Da alle in Panik waren war ich zum Jahresende/Anfang viel unterwegs.

Eine Auskunft von anderer Stelle war noch das die Übergangsregelung nur gilt wenn der vorhandene Tester grundsätzlich nachrüstbar ist und eine Bestellung vor liegt so wurde es zum Jahresende in Berlin gehandhabt. Das scheint aber nach diesem Verkehrsblatt nirgendwo so festgelegt zu sein.

Aber du Slider kannst ja eventuell was zu den Bosch Bea 350 sagen. Habe da einige Kunden die nicht wissen ob da noch 5.01 nachgerüstet wird oder ob es unmöglich ist.
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