Motor"geplatzt"-Garantie/EU-Modell?! bitte um Hilf

Auch die R1/R6 ist nicht fehlerfrei.

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Duddits
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Beitrag von Duddits »

hi,


ich gebe zu das mir der fehler unterlaufen ist :oops:
er hat sich mal durchgelesen was ich geschrieben habe und was er eigentlich gemeint hat ... ähm... war etwas anderes gemeint! :roll:
na ja, ich kann dazu nur sagen das ich dieses juristen-deutsch einfach nicht verstehe und dabei wohl einiges durcheinander gebracht habe! entschuldigt bitte falls ich da ein wenig verwirrung reingebracht haben sollte!!
also bezüglich der genauen rechtslage, besteht natürlich überhaupt kein diskussionsbedarf, die sache ist ganz klar.
fakt ist, ich habe einen kaufvertrag, die inspektionsintervalle eingehalten und nach 18tkm einen motorschaden. btw, mein motorrad ist sehr gut gepflegt.
das ist meine ausgangssituation, rechtliche fragen interessieren zum jetztigen zeitpunkt noch nicht. nun ist yamaha am zug.

danke das ihr mich so beharrlich auf meinen fehler hingewiesen habt, auch wenn’s mir ein bissel peinlich ist
:oops: :roll: :wink:
<<gruss>>
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Beitrag von Sensei »

Duddits hat geschrieben:hi,

also bezüglich der genauen rechtslage, besteht natürlich überhaupt kein diskussionsbedarf, die sache ist ganz klar.
fakt ist, ich habe einen kaufvertrag, die inspektionsintervalle eingehalten und nach 18tkm einen motorschaden. btw, mein motorrad ist sehr gut gepflegt.
das ist meine ausgangssituation, rechtliche fragen interessieren zum jetztigen zeitpunkt noch nicht. nun ist yamaha am zug.
:lol: Marc, das ist echt Scheiße, dass Dir das passiert ist :?

aber leider haben die Jungs recht, Du solltest Dir keine allzu großen Hoffnungen machen, sonnst bist Du am Ende sehr enttäuscht, leider.

Was Babfe reingestellt hat ist so korrekt. Klar, für Leute, die mit Rechtsfragen wenig bis nix zu tun haben, ist das alles schwer verständlich.

Die Garantie der Hersteller ist eine "freiwillige Verpflichtung", sie soll u.a.
zeigen, wie sehr der Hersteller seinem Produkt vertraut, letztendlich ist sie auch eine "marketingtechnische Maßnahme" (Verkaufshilfe)

Anders die Gewährleistung (ist gesetzlich geregelt).
Richtig ist, dass Du nachweispflichtig bist, und zwar Deinem Verkäufer gegenüber. Deine Werkstatt oder gar Yamaha haben damit zunächst garnix zu tun.
Nur mal angenommen, Dein Verkäufer würde Dir vorwerfen, dass Du
die Maschine überdreht hast, wie willst Du das Gegenteil beweisen?
Nur mal so, damit Du siehst, wie das im Ernstfall laufen könnte, was wir natürlich alle nicht hoffen.

Wenn Dein Verkäufer für die Kosten nicht aufkommen will, würde ich zuerst mal mit der Werkstatt reden, bei der Du Inspektionen machen lässt. In der Regel müsste er daran interessiert sein, Dich als Kunden zu behalten, was sich in einer Teilübernahme der Kosten äußern könnte.
Rechtlich hast Du aber keinen Anspruch an Deine Werkstatt, es sei denn, Du könntest nachweisen, dass die letzte Inspektion nicht richtig durchgeführt wurde (Gewährleistung).

Klar is also garnix, nur meine Persönliche Meinung :wink:
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Lutze
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Re: Kein Thema

Beitrag von Lutze »

Vasco hat geschrieben:Sachverhalt ist relativ klar.

Garantie nur bei Kauefer -Lieferer Beziehung-Yamaha Deutschland verkauft an Haendler-Haendler verkauft an Endkunde. Endkunde hat Garantieanspruch an Haendler-Haendler hat Garantieanspruch an Yamaha Deutschland.--In diesem Falle null Garantieanspruch an deutschen Haendler, sondern an Lieferer--wer auch immer---null Anprueche an Yamaha Deutschland , da kein Rechtsgeschaeft zwischen Yam Deutschland ueber Haendler an Endkunde

Sorry, ist aber so
ob das so richtig ist? Ich glaube eher nicht. Leider(oder Gott sei Dank) :twisted: fahre ich ja keine Yamaha und kann deshalb nicht in die Garantiebestimmungen gucken. Ich denke aber das Yamaha europaweite Garantie von 2 Jahren gewährt und dieser Anspruch kann bei jedem Yamahahändler europaweit geltend gemacht werden. Der Händler holt sich die Kohle von Yamaha Deutschland und die wiederum von Yamaha Europe. Wie genau die Garantiebedingungen aussehen muß man halt nachlesen, denn die legt Yamaha fest und nicht der Gesetzgeber.
Hilft halt nur sich mal einen verständnisvollen Händler zu suchen der sich auch kümmert, selbst wenn das Moped nicht bei ihm gekauft wurde.
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Re: Kein Thema

Beitrag von Sensei »

Lutze hat geschrieben:
Vasco hat geschrieben:Sachverhalt ist relativ klar.

Garantie nur bei Kauefer -Lieferer Beziehung-Yamaha Deutschland verkauft an Haendler-Haendler verkauft an Endkunde. Endkunde hat Garantieanspruch an Haendler-Haendler hat Garantieanspruch an Yamaha Deutschland.--In diesem Falle null Garantieanspruch an deutschen Haendler, sondern an Lieferer--wer auch immer---null Anprueche an Yamaha Deutschland , da kein Rechtsgeschaeft zwischen Yam Deutschland ueber Haendler an Endkunde

Sorry, ist aber so
ob das so richtig ist? Ich glaube eher nicht. Leider(oder Gott sei Dank) :twisted: fahre ich ja keine Yamaha und kann deshalb nicht in die Garantiebestimmungen gucken. Ich denke aber das Yamaha europaweite Garantie von 2 Jahren gewährt und dieser Anspruch kann bei jedem Yamahahändler europaweit geltend gemacht werden. Der Händler holt sich die Kohle von Yamaha Deutschland und die wiederum von Yamaha Europe. Wie genau die Garantiebedingungen aussehen muß man halt nachlesen, denn die legt Yamaha fest und nicht der Gesetzgeber.
Hilft halt nur sich mal einen verständnisvollen Händler zu suchen der sich auch kümmert, selbst wenn das Moped nicht bei ihm gekauft wurde.
er hat relativ recht :wink:

ich nehm mal an, dass der Verkäufer von Marcs Maschine nicht bei Yamaha direkt gekauft hat, schwierige Sache, gell :roll: :wink:
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Duddits
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Beitrag von Duddits »

ja is wirklich nicht so toll die ganze sache :(

zum glück habe ich aber jetzt erstmal zeit ... saison fast vorbei ...
und über den winter wird sich bestimmt was ergeben.
wenn es ganz blöde läuft, geht sie halt in zahlung und ich muss (natürlich ganz ungewollt :wink: ) ne 07 r1 nehmen. (sofern sie mein vorstellungen entspricht)
aber das ist alles zukunftsmusik...
warten wir mal ab was yamaha mir auf mein schrieb antwortet und wie sich die dinge entwickeln.
danke für euer anteilnahme :)
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Beitrag von SLIDER-S »

Sers Marc, :)
Shit Happens :cry:
Wenn Ich alles recht sehe hast du keine Garantie-Karte von YAMAHA -DE , NL , F o.IT :?: :?:
Ohne Diese wirst Du von YAMAHA Keine Garantie-Leistung bekommen :cry:
Der Händler bei dem Du gekauft hast ,ist ja nach deiner Aussage Pleite :?:
Daher sieht es aus meiner Sicht ,was die Rep.-Kosten betrifft für Dich leider Negativ aus :oops:


Gruß Schorsch 8) 8) 8)
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Beitrag von Lutze »

hat sich denn inzwischen mal jemand die Mühe gemacht und in den Garantiebedingungen von Yamaha nachgesehen?
Bei Honda sind die jedenfalls klar geregelt und es dürfte keine Diskussionen geben.So ähnlich sollte das auch bei Yamaha aussehen.
Hatte das vor ewigen Zeiten mal rausgesucht bitte auf den link klicken.
http://forum.cbrforum.de/download.php?id=1818
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Duddits
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Beitrag von Duddits »

also,
folgender stand.
ich habe meinen garantieanspruch bei yamaha deutschland gelten gemacht, somit bin ich erstmal nicht über diesen 2 jährigen zeitrahmen.
yamaha deutschland wird natürlich hier für nicht gerade stehen da sie da fahrzeug nicht importiert haben.
es gibt nun 2 möglichkeiten die ich aber noch nicht ganz durchleuchtet habe.
zum einen kann ich an yamaha direkt gehen und mein glück versuchen, oder ich muss sehen inwie weit der inhaber des ladens bei dem ich das motorrad gekauft habe noch in haftung steht.
das werde ich aber erst noch genauer hinterfragen!
der großhändler bei dem er meine r1 gekauft hat ist auch noch eine option.
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Duddits
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Beitrag von Duddits »

zwischen info zu meiner r1 :cry:

der meister in der werkstatt konnte nicht genau sagen welcher schaden zuerst entstanden ist, aber er geht davon aus das es mit dem abgerissenen ventil begonnen hat.

ventil(e) abgerissen, 2ter 3ter und 4ter zylinder absolut im ar$§!"
die brocken sind bis zum exup gekommen ....
nockenwelle wollte er vermessen lassen ??? wozu noch ... hab ihn erstmal ausgebremst wäre ohne hin sinnlos (rausgeschmissenes geld)
2 kobel haben die zündkerzen rausgedrückt ....

... ich will jetzt nicht mehr weiter schreiben...

er sagte, den schaden reparieren zu lassen würde ca. 5-6 tausend € kosten.

das ein ventil abreisst hat dann ja wohl mit materialermüdung zutun ?!
jetzt hat mein anwalt heraus gefunden das die firma bei der ich das motorrad gekauft hat garnicht abgemeldt wurde!! er hat den laden nur dicht gemacht! keine eintragungen zu einer abmeldung.
was das aber nun zu bedeuten hat weiß ich noch nicht. .. abwarten

bin jetzt wirklich am überlegen (wenn die versicherungssache/gewährleistung/garantie geklärt ist) ob ich nciht den rest verkaufen soll??!

boah, :cry: ich bin noch total fertig von der nachricht...

naja, wenn was neues kommt werd ich hier weiter schreiben....

bis dahin, grüße von einem sehr traurigen duddits
<<gruss>>
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Leo
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Beitrag von Leo »

Wenn mit Garantie nix zu machen ist, würde ich sie zerlegen und in Einzelteilen verkaufen, so bekommst Du wahrscheinlich am meisten dafür.
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Beitrag von R1-Wolfi »

http://cgi.ebay.de/YAMAHA-R1-RN12-RN-12 ... dZViewItem

und wie wärs z.Bs. damit ?

Grüße
Wolfgang
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Beitrag von MH900 »

das ein ventil abreisst hat dann ja wohl mit materialermüdung zutun ?!
Könnte zugeringes Ventilspiel auch als Uhrsache angeführt werden?
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Beitrag von R1Wolf »

bei 18000 km laufleisung :???: und ordentlicher, vom freundlichen gemachter inspektion bei 10000 km ? :???:

hab zwar wenig ahnung .... aber das könnte doch auch durchaus ein materialfehler/ermüdung sein ......

und das mit deinem "Ex" händler/werkstatt hört sich doch vielversprechend an :lol:

der dussel hat dich doch damals ordentlich nerven gekostet ........
wobei er ja eigentlich ein richtig netter ist :?
by
martin #7

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Beitrag von ExUser221 »

Hey Marc...fühle mit Dir... :knuddel:
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Beitrag von JR-R1 »

führe einen musterprozess und uns allen ist damit in zukunft geholfen :wink:
bei den autos ist das thema längst durch da die sich auch drücken wollten bei re-importen.
ob yamaha will oder nicht...das produkt wurde von ihnen hergestellt. es geht doch um das produkt und nicht um den importeur, oder? kann man da nicht was über eu recht machen weil es doch von yamaha nach europa eingeführt wurde. ob nach holland oder deutschland sollte doch nicht den unterschied machen...eine klage und ein prozess würden helfen :D
Ich habe soviel über die bösen Auswirkungen von Rauchen, Trinken und Sex gelesen, dass ich beschlossen habe mit dem Lesen aufzuhören!
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