Bußgeldbescheid und deren Verjährung
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Bußgeldbescheid und deren Verjährung
Hallo,
Hab heute nen Bußgeld bekommen vom 6.5.2013 wegen falsch parken (38,50€!)
So, frage: Das verjährt doch nach 3 Monaten oder nicht???
MfG und danke für Tipps und Hilfe.
Hab heute nen Bußgeld bekommen vom 6.5.2013 wegen falsch parken (38,50€!)
So, frage: Das verjährt doch nach 3 Monaten oder nicht???
MfG und danke für Tipps und Hilfe.
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Re: Bußgeldbescheid und deren Verjährung
Neid ist die ehrlichste Form der Anerkennung
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Re: Bußgeldbescheid und deren Verjährung
Hier habe Googel gefragt
http://www.gutefrage.net/frage/wann-ver ... lschparken
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Re: Bußgeldbescheid und deren Verjährung
Die hauen sich da auch nur die Köpfe ein ^^
Also ich habe weder Kaninchen noch sonst was bekommen sondern einfach nach mehr als drei Monaten das Bußgeldbescheid.
Wenn das stimmt das es nach 3 Monaten verjährt, muss ich dann schriftlich sagen von wegen Jungs zu spät, Zahl ich nicht ?!
Also ich habe weder Kaninchen noch sonst was bekommen sondern einfach nach mehr als drei Monaten das Bußgeldbescheid.
Wenn das stimmt das es nach 3 Monaten verjährt, muss ich dann schriftlich sagen von wegen Jungs zu spät, Zahl ich nicht ?!
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Re: Bußgeldbescheid und deren Verjährung
Geh zum Anwalt und frag ihn.
Normal sinds 3 Monate. AUSSER: Du hast schon irgendwas deswegen bekommen (wie weit die Infozettel am Scheibenwischer gelten weiss ich auch nicht). Allerdings ist das beim Parken nicht wie bei Geschwindigkeit etc. dass der Verstoß auch dem tatsächlichen Fahrer zur Last gelegt werden muss um die Verjährung zu unterbrechen, da im ruhenden Verkehr auch in Deutschland Halterhaftung gilt.
Normal sinds 3 Monate. AUSSER: Du hast schon irgendwas deswegen bekommen (wie weit die Infozettel am Scheibenwischer gelten weiss ich auch nicht). Allerdings ist das beim Parken nicht wie bei Geschwindigkeit etc. dass der Verstoß auch dem tatsächlichen Fahrer zur Last gelegt werden muss um die Verjährung zu unterbrechen, da im ruhenden Verkehr auch in Deutschland Halterhaftung gilt.
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Re: Bußgeldbescheid und deren Verjährung
Das ist doch wohl eindeutig.
–›Kommentar von JotEs,01.09.2011
Das Zitat ist leider das einzig zutreffende an dieser Antwort...
wenn nicht binnen 3 Monaten ein Bescheid oder Anhörungsbogen vorliegt dann ist die Nummer erledigt
Für die Unterbrechung (und damit den Neubeginn der Verjährung) genügt es, wenn innerhalb von drei Monaten die Vernehmung des Betroffenen angeordnet worden ist (ob der Anhörungsbogen tatsächlich beim Betroffenen ankommt, ist unerheblich) oder ein Bußgeldbescheid erlassen und innerhalb von zwei Wochen seit seinem Erlass zugestellt worden ist. Das gilt selbst dann, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.
liegt er innerhalb der Frist vor, dann verjährt es nach den Vorschriften des BGB § 195
Nein, die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ist im OWiG speziell geregelt. Als spezielles Recht geht diese Regelung den allgemeinen Vorschriften des BGB vor.
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