Lauter Auspuff
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Lauter Auspuff
Nabend zusammen,
nu ist Schluß mit den ewigen Diskussionen was passiert wenn der Topf zu laut ist.
Der ganze aufgeweichte §-Dschungel wurde nun gerodet und aufgeräumt. damit hat die Exekutive nun auch klare Linien welche Sie auch umsetzen wird.
Habe die Info aus der Zeitschrift "Fighters" ,Ausgabe August 2012, Seite 64/65 (G-Punkt)
ZITAT:
"Seit dem 1.6.2012 hat sich das Karussell noch eimal gedreht.
Betroffen ist unser guter alter Kumpel, der §19 der STVZO mitsamt seine Verwanten aus dem Bußgeldkatalog.
Da insbesondere im Internet kubikmeterweise Bullshit in dieser Angelegenheit unterwegs ist, bröseln wir für Euch die aktuellen Zusammenhänge und zu erwartenten Konsequenzen detailliert und verständlich auf.
Beginnen wir mit besagtem §19, der sich um das Erlöschen der Betriebserlaubnis kümmert.
Er definiert klar, wann dieser Umstand überhaupt anwendbar ist und benennt dafür drei Fälle:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Punkt drei bietet also tatsächlich den notwendigen Hebel um gegen Brülltüten aktiv werden nzu können.
Soweit so schlecht. Denn zusätzlich wird in der Neuformulierung einer Passage das Wiedererlangen der BE deutlich erschwert.
In Kombination bedeutet dass z.B., die Remontage des Eaters in einer Kontrolle, die durch seine Amputation erloschene BE, nicht wieder herstellt.
Technischer Humbug, aber derzeit gültigesn Verfahren.
Damit wäre der Hebel also bekannt. Was aber kostet der Spass jetzt?
Das regelt die ebenfalls seit 1.6. gültige Änderung des Busgeldkatalogs wie folgt in #189a ff.
"Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt" ergeben
135,- Euronen plus einen Punkt
Zusätzlich greift #214a ff. für den Fahrer
"Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt"
und belegt die Sache mit weiteren
90,- Euronen und 3 Punkten
Da in den meisten Fällen Fahrer und Halter ein und dieselbe Person sind, detoniert beides auf einem Hof....
Ob tatsächlich die Strafen addiert werden, oder in Kombination zu Buche schlagen, wird die Praxis zeigen.
Sollte beides voll durchgezogen werden, wovon derzeit auszugehen ist, bedeutet das also, dass bis zu 225,- Kracher plus Verwaltungsgebühr und 4 Punkte fällig werden.
Richtig lustig wird das Szenario, wenn man sich das unter dem Aspekt der Revision des Flensburger Punktesystems betrachtet."
ZITAT ENDE
Damit sollte dieses Thema doch nun endlich "abgearbeitet" sein und jeder weiß auf was Er sich einläßt und was man im Ernstfall berappen muß.
Vielleicht kann man diesen Fred als wichtig für eine bestimmte Zeit oben anpinnen.
In diesem Sinne
nu ist Schluß mit den ewigen Diskussionen was passiert wenn der Topf zu laut ist.
Der ganze aufgeweichte §-Dschungel wurde nun gerodet und aufgeräumt. damit hat die Exekutive nun auch klare Linien welche Sie auch umsetzen wird.
Habe die Info aus der Zeitschrift "Fighters" ,Ausgabe August 2012, Seite 64/65 (G-Punkt)
ZITAT:
"Seit dem 1.6.2012 hat sich das Karussell noch eimal gedreht.
Betroffen ist unser guter alter Kumpel, der §19 der STVZO mitsamt seine Verwanten aus dem Bußgeldkatalog.
Da insbesondere im Internet kubikmeterweise Bullshit in dieser Angelegenheit unterwegs ist, bröseln wir für Euch die aktuellen Zusammenhänge und zu erwartenten Konsequenzen detailliert und verständlich auf.
Beginnen wir mit besagtem §19, der sich um das Erlöschen der Betriebserlaubnis kümmert.
Er definiert klar, wann dieser Umstand überhaupt anwendbar ist und benennt dafür drei Fälle:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Punkt drei bietet also tatsächlich den notwendigen Hebel um gegen Brülltüten aktiv werden nzu können.
Soweit so schlecht. Denn zusätzlich wird in der Neuformulierung einer Passage das Wiedererlangen der BE deutlich erschwert.
In Kombination bedeutet dass z.B., die Remontage des Eaters in einer Kontrolle, die durch seine Amputation erloschene BE, nicht wieder herstellt.
Technischer Humbug, aber derzeit gültigesn Verfahren.
Damit wäre der Hebel also bekannt. Was aber kostet der Spass jetzt?
Das regelt die ebenfalls seit 1.6. gültige Änderung des Busgeldkatalogs wie folgt in #189a ff.
"Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt" ergeben
135,- Euronen plus einen Punkt
Zusätzlich greift #214a ff. für den Fahrer
"Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt"
und belegt die Sache mit weiteren
90,- Euronen und 3 Punkten
Da in den meisten Fällen Fahrer und Halter ein und dieselbe Person sind, detoniert beides auf einem Hof....
Ob tatsächlich die Strafen addiert werden, oder in Kombination zu Buche schlagen, wird die Praxis zeigen.
Sollte beides voll durchgezogen werden, wovon derzeit auszugehen ist, bedeutet das also, dass bis zu 225,- Kracher plus Verwaltungsgebühr und 4 Punkte fällig werden.
Richtig lustig wird das Szenario, wenn man sich das unter dem Aspekt der Revision des Flensburger Punktesystems betrachtet."
ZITAT ENDE
Damit sollte dieses Thema doch nun endlich "abgearbeitet" sein und jeder weiß auf was Er sich einläßt und was man im Ernstfall berappen muß.
Vielleicht kann man diesen Fred als wichtig für eine bestimmte Zeit oben anpinnen.
In diesem Sinne
Gruß Ronny
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ICH BIN NICHT AUF DER WELT, UM ZU SEIN, WIE ANDERE MICH GERNE HÄTTEN......
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- gasafschick
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Re: Lauter Auspuff
O Mann... das bedeutet für mich. Flüstetrütte
Ich gehör zu den Kollegen die gern mal ab und zu (letzte Zeit häufiger ) ohne killer fahren
Aber bei der strafe lohnt sich der Sound auch nicht mehr.
Naja was soll's
Ich gehör zu den Kollegen die gern mal ab und zu (letzte Zeit häufiger ) ohne killer fahren
Aber bei der strafe lohnt sich der Sound auch nicht mehr.
Naja was soll's
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Re: Lauter Auspuff
Top Einzeller!
Jetzt wissen wir, was passiert wenn man ohne Killer fährt.
Jedoch nicht, was ist wenn der Killer drin ist aber der Grüne einfach behauptet, dass der Pott zu laut ist.
Die Straße müsste DANN doch auch greifen, wenn bei einer Messung ein Wert über dem Angebeben herauskommt, richtig?!
Jetzt wissen wir, was passiert wenn man ohne Killer fährt.
Jedoch nicht, was ist wenn der Killer drin ist aber der Grüne einfach behauptet, dass der Pott zu laut ist.
Die Straße müsste DANN doch auch greifen, wenn bei einer Messung ein Wert über dem Angebeben herauskommt, richtig?!
Ich bin der Hauch einer Chance, die du nicht hast
Ich bin der Bitumenstreifen auf deiner Mopped Hausstrecke
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Re: Lauter Auspuff
Das kommt darauf an.Yamaha_R1_RN09 hat geschrieben:... Die Strafe müsste DANN doch auch greifen, wenn bei einer Messung ein Wert über dem Angebeben herauskommt, richtig?!
Wenn die erhöhte Lautstärke aus einer Veränderung resultiert : ja
Wenn die erhöhte Lautstärke aus Verschleiss resultiert : nein ... dafür gibt es dann aber §5 FZV und im Bußgeldkatalog: "Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen - Verwarngeld € 20"
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Re: Lauter Auspuff
Das wäre dann der letzte Strohhalm an den man sich klammern kann, wenn man einen "genaueren" Beamten erwischt.troy® hat geschrieben:Wenn die erhöhte Lautstärke aus Verschleiss resultiert : nein ... dafür gibt es dann aber §5 FZV und im Bußgeldkatalog: "Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen - Verwarngeld € 20"
Paranoider User der seine eigenen Beiträge missbrauchen könnte
Re: Lauter Auspuff
Aber nur, wenn Du nicht selbst dran rumgefummelt hast (z.B. Kat-durchgebohrt, dB-Eater gekürzt, Prallbleche durchlöchert, Dämmwolle ausgebrannt ...). Sonst zahlst bei einem genaueren Beamten neben der Taxifahrt heimwärts auch noch ganz schnell das Beweissicherungsgutachten nebst Transportkosten mit.
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Re: Lauter Auspuff
Und wenn sich die Dämmwolle von selbst ausbrennt? Dann ist das doch Verschleiß
Paranoider User der seine eigenen Beiträge missbrauchen könnte
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Re: Lauter Auspuff
Mein Pott ist jetzt über 1 Jahr alt und inzwischen ist er nach meinem Empfinden lauter als vor einem Jahr!
KAT sollte ich ja laut auspufflager.de nachkaufen, wurde dann aber von RRudi widerlegt, da das wohl nicht für mein Baujahr gilt. (sorry wenns falsch ist - hab es nicht mehr genau im Kopf)
Hatte einmal den Killer raus und aufm Hof kurz aufgedreht aber ehrlich gesagt keine Veränderung gehört (wäre beim Fahren sicher anders gewesen). Killer wieder rein gemacht und seitdem nicht rausgenommen und auch nix dran verändert! = Verschleiß
20€ zahle ich dann aber noch "gerne", wenn es dabei bleibt. Leider bekommt man in den meisten Fällen ja eine Mängelkarte = neuer Pott oder Original oder neue Wolle rein... = Aufwand
KAT sollte ich ja laut auspufflager.de nachkaufen, wurde dann aber von RRudi widerlegt, da das wohl nicht für mein Baujahr gilt. (sorry wenns falsch ist - hab es nicht mehr genau im Kopf)
Hatte einmal den Killer raus und aufm Hof kurz aufgedreht aber ehrlich gesagt keine Veränderung gehört (wäre beim Fahren sicher anders gewesen). Killer wieder rein gemacht und seitdem nicht rausgenommen und auch nix dran verändert! = Verschleiß
20€ zahle ich dann aber noch "gerne", wenn es dabei bleibt. Leider bekommt man in den meisten Fällen ja eine Mängelkarte = neuer Pott oder Original oder neue Wolle rein... = Aufwand
Ich bin der Hauch einer Chance, die du nicht hast
Ich bin der Bitumenstreifen auf deiner Mopped Hausstrecke
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