Hallo
ich hab wieder mal ein problem. kann mir einer sagen wie groß der abstabd zwischen den blinkern sein muss, und wo gemessen wird ??
ach ja und weis einer vielleicht wo ich eine möglichst kleine kennzeichenbeleuchtung bekomme?
grüße
mike
abstand blinker
Moderator: Forumsteam
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zu 1.
Ich glaub das waren so 20mm von der Verkleidung bzw. vom Nummernschild entfernt. Ist aber sogar unserer Rennleitung in Franken egal.
zu 2.
z.B. http://www.schulzik.de/angebote.php3?ac ... =ang-1.txt für 11,50
oder
http://www.klaus-goerz.de/unterseiten/katalog/index.htm
Ich glaub das waren so 20mm von der Verkleidung bzw. vom Nummernschild entfernt. Ist aber sogar unserer Rennleitung in Franken egal.
zu 2.
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oder
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JYARN221000007987 W/S/R
JYARN012000000808 W/R/S
JYARN012000000808 W/R/S
Auszug aus der StVZO
Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
etc. etc.......
VG
Bernd
P.S. Möglichst kleine Kennzeichenleuchten bekommt man in jedem Zubehörshop als Anbauteil. Die Leuchtschrauben sind nicht zugelassen !! Zum TÜV Termin sollte man eine zugelassene Leuchte montieren, danach ist es jedem selbst überlassen, wie er sein Punktekonto belastet
Wenn man es nicht sehen soll, kann man auch eine der zugelassenen Anbauleuchten in die Heckverkleidung einlassen - und schon ist sie weg und TÜV-konform ! So wie auch bei den R1 Mod. RN01 und RN04 Serie.
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
etc. etc.......
VG
Bernd
P.S. Möglichst kleine Kennzeichenleuchten bekommt man in jedem Zubehörshop als Anbauteil. Die Leuchtschrauben sind nicht zugelassen !! Zum TÜV Termin sollte man eine zugelassene Leuchte montieren, danach ist es jedem selbst überlassen, wie er sein Punktekonto belastet
Wenn man es nicht sehen soll, kann man auch eine der zugelassenen Anbauleuchten in die Heckverkleidung einlassen - und schon ist sie weg und TÜV-konform ! So wie auch bei den R1 Mod. RN01 und RN04 Serie.