Der Umbau hat begonnen, HEUTE: Blinker :)
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Der Umbau hat begonnen, HEUTE: Blinker :)
Hab mein Baby das nicht mal 2 Wochen alt ist gerade vom Umbauen abgeholt. Hier die ersten Bilder. Eine Polierte Felge hat jeder schon mal gesehen. Werde aber oft auf die Felgen angesprochen.
Frontblinker statt Standlich, das Standlicht sieht man bei genauem hinsehen unten Links (die Lichtquelle), Muß wohl so sein!!!
Das Gesamte Heck ...ja ich komme aus Berlin
die Dioden Blinker in Nahaufnahme (gab es hier aber auch schon mal zu sehen (GSX))
Meine Kennzeichen Beleuchtung Kennzeichenhalter nicht extra auf genommen, da nichts besonderes ...aber besser als der Orginale
Die Seitenblinker ...hätte mir zwar gewuenscht das es noch mehr mit der Verkleidung abschliesst aber so ist es auch ok
Noch mal der Seitenblinker von Vorn
Ich hoffe es hat euch gefallen ...als nächstes wird es wohl nen Auspuff werden und das neue Windshield ist schon Bestellt (kommt nächste Woche) ...aber nun erstmal wieder fahren
Gruß Jürgen
Frontblinker statt Standlich, das Standlicht sieht man bei genauem hinsehen unten Links (die Lichtquelle), Muß wohl so sein!!!
Das Gesamte Heck ...ja ich komme aus Berlin
die Dioden Blinker in Nahaufnahme (gab es hier aber auch schon mal zu sehen (GSX))
Meine Kennzeichen Beleuchtung Kennzeichenhalter nicht extra auf genommen, da nichts besonderes ...aber besser als der Orginale
Die Seitenblinker ...hätte mir zwar gewuenscht das es noch mehr mit der Verkleidung abschliesst aber so ist es auch ok
Noch mal der Seitenblinker von Vorn
Ich hoffe es hat euch gefallen ...als nächstes wird es wohl nen Auspuff werden und das neue Windshield ist schon Bestellt (kommt nächste Woche) ...aber nun erstmal wieder fahren
Gruß Jürgen
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Sieht super aus!
Wegen den Frontblinkern, sind das Seitenmakierungsleuchten fürs Auto?
Oder sind das Zubehör Motorradblinker? Mit Tüv?!!
Die Arrow Blinker am Heck find ich nicht schlecht zumal sie wirklich gut zur Bremsleuchte passen, aber ich finde sie so rieeesig. Geschmackssache.
Sonst aber wirklich cool.
greets
Flo
Wegen den Frontblinkern, sind das Seitenmakierungsleuchten fürs Auto?
Oder sind das Zubehör Motorradblinker? Mit Tüv?!!
Die Arrow Blinker am Heck find ich nicht schlecht zumal sie wirklich gut zur Bremsleuchte passen, aber ich finde sie so rieeesig. Geschmackssache.
Sonst aber wirklich cool.
greets
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R1....SONST NIX!!!!!
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Hi,
@ Stopper..... kannst du mit eine Kopie der eintragung von den Frontblinkern/Seitenblinkern zukommen lassen? Habe schon seit einiger Zeit meine Blinker in die Standlichtfassungen verlegt, bekomme sie aber nicht eingetragen, da der abstand von den Blinkern zu den Scheinwerfern mindestens 100mm betragen muß. Wenn ich aber eine Kopie einer Eintragung hätte, würde es wahrscheinlich klappen.
Habe bei meinem TÜV schon alle register gezogen, aber nichts hat geklappt..... 3 Prüfer.... 3 unterschiedliche meinungen!(und das obwohl unser Hauseigener Tüv eigentlich sehr kulant ist)
Welche Seitenblinker hast du verbaut?
Deine Kennzeichenleuchte schaut ebenfalls klasse aus, ist aber soviel ich weiß auch nicht erlaubt....... wurde mir ebenfalls von meinem Tüv Mann gesagt... also hatte ich da auch keine Chance, und mußte so ein nettes häßliches Teil von Louis drandengeln
Schaut aber klasse aus dein Bock.....
Gruß Micha
@ Stopper..... kannst du mit eine Kopie der eintragung von den Frontblinkern/Seitenblinkern zukommen lassen? Habe schon seit einiger Zeit meine Blinker in die Standlichtfassungen verlegt, bekomme sie aber nicht eingetragen, da der abstand von den Blinkern zu den Scheinwerfern mindestens 100mm betragen muß. Wenn ich aber eine Kopie einer Eintragung hätte, würde es wahrscheinlich klappen.
Habe bei meinem TÜV schon alle register gezogen, aber nichts hat geklappt..... 3 Prüfer.... 3 unterschiedliche meinungen!(und das obwohl unser Hauseigener Tüv eigentlich sehr kulant ist)
Welche Seitenblinker hast du verbaut?
Deine Kennzeichenleuchte schaut ebenfalls klasse aus, ist aber soviel ich weiß auch nicht erlaubt....... wurde mir ebenfalls von meinem Tüv Mann gesagt... also hatte ich da auch keine Chance, und mußte so ein nettes häßliches Teil von Louis drandengeln
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Gruß Micha
Hubraum statt Spoiler
:snipersmile: ............................. . . . ::faaaaahn::
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Wegen der Kennzeichenleuchte hatte ich auch Extra nach gefragt, da ich ja vorher auch im Forum gelesen hatte das das nicht erlaubt ist. Darauf hatte er mir gesagt das im Gesetz nur drin stehen wuerde das das Kennzeichen ausreichend beleuchtet sein muss. Und das tut es mit der Kennzeichenleuchte!!!
Ich denke mal schon das er weiss was er sagt. Die Maschinen die er fährt sind ähnlich umgebaut und er hatte noch nie Probleme.
Allerdings hätte er die Standlichter weglassen koennen wenn die nicht unbedingt bei Motorrädern erforderlich sind. Aber nun ist egal.
@Micha
Seitenblinker von Firma (Shin Yo) laut Rechnung ...kennt die jemand
Laut Gutachten Hella ...aber vielleicht sind damit auch die Vorderen gemeint (Bike bei der 1000er, sonst wuerde ich nachsehen)
Wegen dem Gutachten/Eintragung wuerde ich lieber per PM oder via Tel klären da es doch nicht so ganz unproblematisch ist.
Gruss Jürgen
PS: @Micha, bist du beim Edersee reffen auch dabei ...vielleicht koennen wir das auch da mal in ruhe besprechen?!?!
Ich denke mal schon das er weiss was er sagt. Die Maschinen die er fährt sind ähnlich umgebaut und er hatte noch nie Probleme.
Allerdings hätte er die Standlichter weglassen koennen wenn die nicht unbedingt bei Motorrädern erforderlich sind. Aber nun ist egal.
@Micha
Seitenblinker von Firma (Shin Yo) laut Rechnung ...kennt die jemand
Laut Gutachten Hella ...aber vielleicht sind damit auch die Vorderen gemeint (Bike bei der 1000er, sonst wuerde ich nachsehen)
Wegen dem Gutachten/Eintragung wuerde ich lieber per PM oder via Tel klären da es doch nicht so ganz unproblematisch ist.
Gruss Jürgen
PS: @Micha, bist du beim Edersee reffen auch dabei ...vielleicht koennen wir das auch da mal in ruhe besprechen?!?!
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wenn wir schon bei blinker sind...hier gabs mal ein bild... da war ein seitenblinker an einer silbernen RN09 dran... die sahen aus wie große leuchtdioden... wo bekommt man sowas her mit TÜV?
[size=117][color=blue]there´s no second chance... either you win or you lose![/color][/size]
[size=117][color=red][url]http://www.kk-parts.de[/url][/color][/size]
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Grauzonem ?!?!
Auszug der StVZO § 60 Satz 4:
(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Grundsätzlich werden aber jegliche Art von Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen nach folgender Regelung beurteilt:
StVZO § 49 Satz 1:
1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
Die Europarichtlinien lassen sich hier nachlesen:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... 0756&lg=DE
Bauartbedingte Änderungen sind generell genehmigungspflichtig, oder müssen einer EG-Richtlinie entsprechen.
Da es sich um die Änderung einer "Leuchte" im Sinne der EG Richtlinie handelt, haben die Kennzeichenleuchten auch die Kennung E1 L R4 auf dem Glas.
Ob es nun ausreichend ist, gemäss StVZO § 60 Satz 4 zu entsprechen, wäre noch zu prüfen.
Wahrscheinlich stört man sich an der fehlenden Prüfnummer auf den kleinen Schraubenkopfleuchten.
Getreu nach dem Motto: Was nicht ist - kann nicht sein !
Ansonsten kosten es auch nur 10 Euro bei nicht korrekt angebrachter Kennzeichenbeleuchtung
Grundsätzlich würde ich aber sowieso eine Einbaukennzeichenleuchte (RN04 Serie) vorziehen.
1. Kein Kabelgedöns am Nummernschild
2. Kein Stress mit hochintelligenten "TÜV-Inschinören" oder unwissenden Fröschen
VG
Bernd
P.S.
Habe gerade noch etwas interessantes gefunden:
www.suzuki-freital.de/zubehoer/motorradumbau.pdf
Hier kann man es sehr gut nachlesen, weshalb und warum die Schraubenkopfleuchten nicht zulässig sind. Fehlende Bauartgenehmigung sollte das Schlüsselwort sein !
Siehe dort §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile- Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen.
Es wäre ja gelacht, wenn wir hier im schönen Germanien nicht für alles eine Richtlinie hätten
(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Grundsätzlich werden aber jegliche Art von Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen nach folgender Regelung beurteilt:
StVZO § 49 Satz 1:
1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
Die Europarichtlinien lassen sich hier nachlesen:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... 0756&lg=DE
Bauartbedingte Änderungen sind generell genehmigungspflichtig, oder müssen einer EG-Richtlinie entsprechen.
Da es sich um die Änderung einer "Leuchte" im Sinne der EG Richtlinie handelt, haben die Kennzeichenleuchten auch die Kennung E1 L R4 auf dem Glas.
Ob es nun ausreichend ist, gemäss StVZO § 60 Satz 4 zu entsprechen, wäre noch zu prüfen.
Wahrscheinlich stört man sich an der fehlenden Prüfnummer auf den kleinen Schraubenkopfleuchten.
Getreu nach dem Motto: Was nicht ist - kann nicht sein !
Ansonsten kosten es auch nur 10 Euro bei nicht korrekt angebrachter Kennzeichenbeleuchtung
Grundsätzlich würde ich aber sowieso eine Einbaukennzeichenleuchte (RN04 Serie) vorziehen.
1. Kein Kabelgedöns am Nummernschild
2. Kein Stress mit hochintelligenten "TÜV-Inschinören" oder unwissenden Fröschen
VG
Bernd
P.S.
Habe gerade noch etwas interessantes gefunden:
www.suzuki-freital.de/zubehoer/motorradumbau.pdf
Hier kann man es sehr gut nachlesen, weshalb und warum die Schraubenkopfleuchten nicht zulässig sind. Fehlende Bauartgenehmigung sollte das Schlüsselwort sein !
Siehe dort §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile- Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen.
Es wäre ja gelacht, wenn wir hier im schönen Germanien nicht für alles eine Richtlinie hätten
- GodOfAngels
- Angaser
- Beiträge: 31
- Registriert: 15. März 2003, 18:45
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- Extras: xx
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